Haushaltsrede der Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Stadtrat der Stadt Geilenkirchen, Max Weiler.
Sehr geehrter Bürgermeister Georg Schmitz,
sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Kolleginnen und Kollegen des Rates der Stadt Geilenkirchen!
Heute und seit der Bürgermeisterwahl diesen Jahres, folgt hier im Ratssaal eine Premiere der Nächsten.
Vor zwei Wochen hat unser neuer Bürgermeister Georg Schmitz hier an dieser Stelle in der Sitzung des HFA zum ersten Mal den Entwurf eines Haushaltesplanes präsentiert. Heute stehe ich nun hier und darf das erste Mal für die CDU-Fraktion im Rat der Stadt die HH-Rede halten. Des Weiteren kommen dann nach mir ebenfalls neue Fraktionsvorsitzende und haben ebenfalls ihre Premiere.
Dies hat für die CDU in den vergangenen 25 Jahren immer jemand anderes gemacht. Hätte irgend Jemand hier im Saal mir vor 10 Wochen gesagt, dass ich hier und heute diese Rede anlässlich des HH 2016 halten werde, hätte ich sie vermutlich gefragt, ob es ihnen momentan nicht gut gehen würde. Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort: Unverhofft kommt oft!! Deshalb lassen sie mich nun beginnen.
Vor uns liegt ein Entwurf des HH-Planes 2016 mit einem Umfang von 427 Seiten. Der Ergebnisplan weist für 2016 in der Planung ein Defizit in Höhe von rd. 4 Mio. € aus. Die bedeutet gegenüber der Planung des Jahres 2015 eine Steigerung von rd. 240.000 Euro, was ca. 6,4% entspricht. Hier können als starke Erhöhung ein Mehraufwand von rd. 3,9 Mio. Euro bei den Transferaufwendungen im Vergleich von 2015 auf 2016 ermittelt werden. Positiv sei auch vermerkt, dass Minderaufwendungen es in Höhe von rd. 780.000 Euro bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Vergleich zwischen 2015 und 2016 gibt. Der Finanzplan schließt mit einem Defizit von rd. 2,3 Mio. €. Was wiederum eine Verschlechterung gegenüber der Planung 2015 in Höhe von rd. 840.000 Euro bedeutet.
Als größte Abweichung zum Jahre 2015 kann hier die Position „Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen“ festgestellt werden – was allerdings im Zusammenhang mit dem Neubau des Hallenbades zu sehen ist. Kritisch ist allerdings der permanente Verzehr des Eigenkapitals der Gemeinde zu sehen. Zwar soll in der Mittelfristplanung im Zeitraum 2016 bis 2019 sich das Defizit von rd. 4 Mio. Euro im Jahre 2016 auf rd. 3 Mio. Euro reduzieren. Aber ein ausgeglichener Haushalt ist dies leider nicht. Positiv bleibt festzuhalten, dass der Verzehr des Eigenkapitals sich immer in einer Größenordnung von rund 4% bewegt und wir nach jetzigem Stand, zumindest bis zum Jahre 2019 nicht Gefahr laufen wieder in der HH-sicherung zu landen. Allerdings ist der Grad bis zur HH-sicherung mit einem Wert von rund 500.000 bis 600.000 Euro, also bis zur 5%-Hürde nicht besonders groß.
Lassen sie uns nun einen Blick auf die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A und B werfen. Bei der Gewerbesteuer ist eine Anhebung um 2%-Punkte angedacht. Von 416 v.H. auf 418 v.H.. Was mit Mehrerträgen von 40400 Euro, alleine wegen der Steigerung des Hebesatzes einhergehen soll. Die Gewerbesteuer insgesamt soll von 2015 auf 2016 um 365.000 Euro auf rd. 8,7 Mio. Euro steigen. Hierbei muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass über den sogenannten Vervielfältigter rd. 725.000 Euro an das Land und den Bund gehen, dies sind ungefähr 8,4% der gesamten Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde, d.h. es verbleiben, bereinigt, „nur“ ca. 8 Mio. Euro bei der Stadt Geilenkirchen.
Die IHK Aachen ist hier der Meinung, dass auch diese geringfügige Erhöhung ein falsches Signal bedeutet und vermutet negative Auswirkungen auf die Ansiedlungswerbung von Unternehmen. Als Gegenbeispiel sei hier vielleicht einmal die Kreisstadt Heinsberg genannt, die vor wenigen Jahren mit einer starken Senkung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer in Verbindung mit der Erschließung neuer Gewerbegebiete viele Unternehmen angelockt hat. Im Jahre 2014 betrug der Hebesatz bei der Gewerbesteuer in Heinsberg 411 v.H., im Jahr 2015 421 v.H. und im Jahr 2016 sogar 431 v.H. und somit 13 Punkte über dem Wert von Geilenkirchen. Nein, meine Damen und Herren, so handelt kein verlässlicher Partner der Unternehmen, der bestrebt ist eine faire und ehrliche Politik zu betreiben um Unternehmen und Arbeitsplätze in den Grenzen seiner Stadt anzusiedeln.
Die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Flächen wird moderat um 7%-Punkte angehoben. Die Grundsteuer B allerdings soll um 30%-Punkte von 456 v.H. auf 486 v.H. angehoben werden. Die entspricht einer durchschnittlichen Mehrbelastung für den Besitzer eines Einfamilien Eigenheimes von ca. 20 Euro im Jahr. Sicherlich ist dies eine starke Steigerung – aber gestatten Sie mir den Hinweis meine Damen und Herren, die Stadt Leverkusen – als Stärkungspakt II-Kommune hat in der HH-Planung 2016 einen Hebesatz bei der Grundteuer B von 850 v.H. zu Grunde gelegt. Dies ist ein Wert, den wir in Geilenkirchen hoffentlich nie erreichen werden.
Weitere wichtige Einnahmequellen für die Gemeinde sind der „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“, der „Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer“ und die „Schlüsselzuweisungen“. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll es bis zum Jahr 2019 zu einer Steigerung von rd. 1,6 Mio. Euro kommen. Beim Anteil an der Umsatzsteuer läuft das Jahr 2017 sozusagen außer Konkurrenz, weil in diesem Jahr der Bund 5 Milliarden Euro einmalig mehr an die Gemeinden ausgibt, was für Geilenkirchen in 2017 eine einmalige Mehreinnahme von rd. 250.000 Euro bedeuten würde. Die Schlüsselzuweisungen vom Land verringern sich im Vergleich zu 2015 um ca. 280.000 Euro auf rd. 9,3 Mio. Euro. Legt man jetzt die Einwohnerzahl vom 31.07.2015 mit fast 28.900 Einwohnern zugrunde ergibt dies eine Zuweisung pro Einwohner in Höhe von 323 Euro im Jahr. Benutzungsgebühren: Hier habe ich z.B. die Gebühren für das Schwimmbad, die Bücherei und die OGS im Fokus. Die CDU möchte die Verwaltung bitten, diese Gebühren und vielleicht auch weitere Gebühren an die Inflationsrate anzupassen und dann alle zwei Jahre moderate Gebührenerhöhungen durchzuführen.
Wir sind der Meinung, dass moderate Gebührenerhöhungen, für Leistungen die der Bürger in Anspruch nimmt, viel eher akzeptiert werden, anstatt alle fünf bis zehn Jahre eine gravierende Gebührenerhöhung. Hier sei nur an das Beispiel der diesjährigen Erhöhung der Kindergartenbeiträge erinnert. Diese Erhöhung war sicherlich notwendig und erforderlich. Nur es nutzt dem jetzigen Gebührenzahler relativ wenig, wenn ihm gesagt wird, dass die letzten zehn Jahre die Gebühren stabil waren und nicht erhöht wurden. Es muss jetzt zahlen und dann auch noch vielleicht gleich 10% mehr.
Hundesteuer:
In der Stadt Geilenkirchen sind etwas mehr als 1.900 Hunde angemeldet. Hier möge die Verwaltung bitte einmal überprüfen, ob diese Zahl aktuell ist.
Müllgebühren:
Immer wieder ein Streitthema in Geilenkirchen. Sicherlich ist das zurzeit in Geilenkirchen praktizierte „Wiegesystem“ die gerechteste Variante, weil jeder für den von ihm verursachten Müll zahlt. Großer Nachteil hierbei ist, dass zumindest subjektiv wahrgenommen wird, dass es ein erhöhtes Aufkommen an „wildem Müll“ gibt. Deshalb bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung zu prüfen und festzustellen, ob im Vergleich mit Nachbarkommunen bei der dortigen Anwendung des Volumenschlüssels, der „wilde Müll“ gravierend geringer ist im Vergleich zu Geilenkirchen mit dem Wiegesystem. Wenn ja, sollte über eine Änderung des Abrechnungsschlüssels nachgedacht werden. Zusätzlich regen wir Kontrollen der Container auf den Friedhöfen an, da diese häufiger für die Entsorgung von Restmüll zweckentfremdet werden. Die Ursache mag auch hier im durchgeführten „Wiegesystem“ liegen.
Personal:
Die Aufwendungen für Personal steigen gegenüber dem Jahre 2015 in der Planung um rund 800.000 Euro, bzw. 6,3%. Dies ist primär den Gehaltssteigerungen bei den tariflich Beschäftigten geschuldet und hier wiederum den Stellenanhebungen insbesondere im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sowie der Stellenmehrung in den Bereichen Jugend und Soziales. Zusätzlich ist geplant, dass im Jahre 2016 durch alle Bereiche 11 neue Stellen geschaffen werden sollen. Bei einem Personalbestand in 2015 von 248 Stellen, ist dies immerhin ein mehr an neuen Stellen von 4,4%. Beim Personal ist zu hoffen, dass eine entsprechende Fluktuation wie in den Vorjahren unterbleibt und sich die Stadt in der Zukunft als ein attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber präsentieren kann. Dies ist in der heutigen Zeit umso wichtiger, weil damit dann teuer ausgebildetes Personal langfristig in den eigenen Reihen gehalten werden kann.
Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude:
Der Kämmerer war so weitsichtig und hat in den Bereichen „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ und der „Instandhaltung des Infrastrukturvermögens“ in den Vorjahren Rückstellungen gebildet, die jetzt bei der Durchführung der Maßnahmen zu einer Minderung des Aufwandes führen. Zusätzlich wurden in der Planung für 2016 nur noch solche Maßnahmen eingeplant, die auch von den gegebenen Parametern, wie u.a. Mitarbeiter in den jeweiligen Fachämtern, auch leistbar sind.
Zinsaufwendungen:
Hier gilt festzuhalten, dass die Aufwendungen für Zinsen im Vergleich zur Planung des Vorjahres um ca. 85.000 Euro sinken werden. Besonders hervorzuheben ist, dass Geilenkirchen im Jahre 2015 nach jetzigem Stand ohne Liquiditätskredite auskommen wird – hiervon gibt es im Jahre 2015 nicht allzu viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Hier wäre vielleicht zu überlegen, ob das historisch niedrige Zinsniveau genutzt wird um sich die
niedrigen Zinsen, langfristig im Bedarfsfall auch für die Kassenkredite zu sichern. Thema: Transferaufwendungen Hierunter verbergen sich Leistungen an Hilfeempfänger, Asylbewerber, aber auch die Kreisumlage. Aus der Sicht einer kreisangehörigen Kommune muss man immer auch ein besonderes Augenmerk auf die Kreisumlage richten.
Umsichtig hat der Kämmerer hier eine jährliche Steigerung von 3,5% eingeplant. In Zahlen bedeutet dies, zwischen 2016 bis 2019 eine Steigerung von rd. 1,43 Mio. Euro, was einer Steigerung von ca. 10,9% entspricht. In der Summe mit Leistungen die von Seiten des Bundes und des Landes an die Kommunen weitergegeben werden, darf hier durchaus Mal an den Sparwillen des Kreises appelliert werden. Lassen sie mich nun kurz auf die Kosten für die Flüchtlinge eingehen.
In dem entsprechenden Produkt haben wir hier eine Steigerung von nahezu 200%. Die tatsächlichen Mehraufwendungen alleine für den Bereich der Flüchtlinge entsprechen unter der Beachtung der Verrechnung von Mehraufwand und Mehrertrag rd. 500.000 Euro. Die Verwaltung hat hier für den Jahresanfang 2016 mit 500 Flüchtlingen und für das Jahresende mit 750 Flüchtlingen kalkuliert. Aufgrund der in 2016 zu erwartenden höheren Landeszuweisungen ergeben sich somit durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in Höhe von rd. 3.000 Euro für die Stadt.
In diesem Zusammenhang sei noch auf die anfallenden Mietaufwendungen hingewiesen, die gegenüber dem Jahre 2015 um rd. 425.000 Euro steigen werden. Ab dem Jahre 2017 werden wir hier einen starken Rückgang auf ca. 136.000 Euro zu verzeichnen haben, weil uns dann das neue Gebäude an dar Friedensburg für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung stehen wird. Aber letztendlich haben wir hier wieder einmal der Tatsache ins Auge zu sehen, dass für Vorgaben von Bund und Land die Gelder nicht bei den Kommunen ankommen und wir abermals einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip zur Kenntnis nehmen müssen. Gestatten sie mir an dieser Stelle Worte des Dankes an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die schon seit vielen Monaten unermüdlich im Einsatz sind und sich zum Wohle der bei uns in Geilenkirchen ankommenden Flüchtlingen übermäßig engagieren. Ebenso gebührt unser Dank auch all den Ehrenamtlichen und Freiwilligen die sich hier im Großen wie im kleinen Kreise einbringen – sei es in Kleider- und Möbelsammelstellen, dass sie Deutschunterricht geben oder einfach nur da sind und zuhören oder mit den Kindern spielen und sie betreuen. Ohne diese Freiwilligen würden die Kosten hier sicherlich noch viel höher liegen.
Der Dank geht aber auch an die gesamte Bevölkerung von Geilenkirchen, die eine hohe Willkommenskultur zeigt und somit den ankommenden Flüchtlingen Zuversicht und Mut gibt. Diese Menschen benötigen unsere Hilfe und Unterstützung. Lassen Sie uns diese Chance für die Flüchtlinge hier bei uns auch als Chance für uns selbst sehen. Seit vielen Jahren klagen wir über den demographischen Wandel und die Probleme der Rentensysteme in der Zukunft. Hier eröffnet sich die Chance dem entgegenzuwirken.
Daher wird es eine der Kernaufgaben in den folgenden Jahren in unserem Land und somit auch hier bei uns in Geilenkirchen sein, diese Menschen bei uns zu integrieren. Wenn uns dies gelingt, dann werden wir in einigen Jahren auch wieder viel davon zurückbekommen. Last but not least, möchte ich an dieser Stelle auch den Kolleginnen und Kollegen hier im Rat der Stadt Danke sagen, dass die Themen im Bereich der Flüchtlingshilfe in den Ausschüssen und im Rat sachlich, zielorientiert und fraktionsübergreifend angegangen und gelöst wurden. Ich bin voller Zuversicht, dass uns dies auch in der Zukunft gelingen wird.
Investitionen:
Der Finanzplan weist ein Investitionsvolumen von ca. 12,3 Mio. Euro aus. Der größte Teil hiervon, rd. 8,5 Mio. Euro, sollen durch Kredite finanziert werden. Des Weiteren sind Verpflichtungsermächtigungen von rd. 3 Mio. Euro eingeplant.
Investitionen sind gut und richtig, dienen sie doch zum Erhalt des bereits vorhandenen Vermögens bzw. zur Neuschaffung von Vermögensgegenständen. Die umsichtige Kreditfinanzierung ist ebenfalls als sinnvoll zu erachten, zum Zeitpunkt historisch tiefer Zinsen. Getreu dem Lehrsatz der Buchführung: Langfristiges Anlagevermögen, soll langfristig finanziert werden! Die größten Maßnahmen bei den Investitionen sind mit 3 Mio. Euro der Bau von Flüchtlingsunterkünften. Einmal 2 Mio. Euro für das Gebäude an der Friedensburg und eine Million für ein weiteres Gebäude, für welches die Verwaltung bei Bedarf noch einen geeigneten Standort suchen wird. Die mit Abstand größte investive Maßnahme stellt der Bau des neuen Hallenbades mit einem Volumen von 4,77 Mio. Euro dar.
Bürgerhaus Bauchem:
Wie hinlänglich bekannt, fehlt den Bauchemer Vereinen seit dem verheerenden Schwimmbadbrand am 02.04.2013 eine Vereinsstätte. Die Beseitigung dieses Missstandes soll in Verbindung mit dem Neubau des Hallenbades angegangen
werden. Das Bürgerhaus war Bestandteil in den Beratungen der diversen Ausschüsse bei den letzten Sitzungen. Da es aus Sicht der Fraktionen hierzu noch Klärungsbedarf gibt, wurde eine Vertagung der Angelegenheit in die nächste Sitzungsperiode ab Ende Januar 2016 vereinbart. Bis dahin wird es sicherlich intensive Gespräche mit den Bauchemer Vereinen, der Verwaltung und der Politik geben. Es besteht Konsens über alle Parteien hinweg, dass die Vereine in Bauchem eine Vereinsstätte brauchen.
Die primären Fragen die hier im Raume stehen, beschäftigen sich mit dem
Lassen Sie uns also in dieser Angelegenheit noch ein wenig abwarten, so dass wir am Ende alle das Beste für die Bürger von Bauchem und für die Stadt tun.
Fazit:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Geilenkirchen wird diesem HH-Entwurf zustimmen. Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass in der Zukunft große Anstrengungen unternommen werden müssen, um dem stetigen Verzehr des Eigenkapitals entgegenzuwirken. Ebenso darf davon ausgegangen werden, dass in diesem Haushalt noch viel vom ehemaligen Bürgermeister Fiedler drinsteckt und aufgrund der Kürze der Zeit noch wenig vom neuen Bürgermeister Georg Schmitz.
Abschließend gilt unser ausdrücklicher Dank dem Kämmerer Herrn Daniel Goertz und seinem Team für die solide, professionelle, umsichtige und zielorientierte Arbeit bei der Erstellung dieses HH-Planes. Herr Goertz versteht es die schwierige Materie des Haushaltes und der Bilanzen anschaulich und verständlich, auch demjenigen zu vermitteln, der nicht tagtäglich mit dieser Materie zu tun hat. Auch hierfür, Herr Goertz, vielen Dank von Seiten der CDU-Fraktion.
So, meine Damen und Herren, dass war es von meiner Seite und von Seiten der CDU zum Haushaltsplan 2016.
Ich danke recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!