Die Unterstützung von Familien ist für die CDU ein Kernthema. Entsprechend setzen wir uns für eine gerechte Staffelung der KiTa-Elternbeiträge für alle Einkommensklassen ein. Außer Frage steht hierbei, dass Kinder Einkommensschwächerer ebenfalls die Chance erhalten, einen Kindergarten zu besuchen.
Bisher wurden Bezieher von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld) und SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) von den Elternbeiträgen befreit. Wohngeldempfänger hingegen nicht, obwohl die genannten Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII gleichermaßen wie Wohngeldempfänger finanzielle Unterstützung gemäß des Bildungs- und Teilhabgesetzes erhalten. Um hier eine gerechte Beitragserhebung zu ermöglichen, hat die CDU-Fraktion beantragt, Wohngeldempfänger ebenfalls zu befreien. Diesem Beschlussvorschlag folgte der Stadtrat einstimmig.
Elternbeiträge erst bei höheren Bruttojahreseinkommen zu verlangen, hat die CDU abgelehnt. Im Raum standen Erhebungsgrenzen ab 27.000€ oder 38.000€ Bruttojahreseinkommen. Wie oben beschrieben, werden Mitbürger, die Sozialleistungen beziehen, befreit. Würde jedoch generell eine höhere Beitragsgrenze festgelegt, würden andere Einkommensklassen damit zusätzlich belastet. So sieht das nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz (KiBiz) originär vor, dass 19% der für die KiTas anfallenden Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden. Zurzeit werden in Geilenkirchen hingegen lediglich 15% abgedeckt. Hinzukommen die Trägeranteile im sechsstelligen Bereich, die ebenfalls von der Kommune übernommen werden. Zum einen werden diese zusätzlichen Ausgaben von der Allgemeinheit getragen. Zum anderen fehlen sie auch an anderer Stelle.
So wird der millionenschwere Haushalt überwiegend von Pflichtleistungen dominiert. Ein zusätzlicher Beitragsausfall würde zulasten des geringen Spielraums bei den freiwilligen Leistungen gehen. Um dennoch verträgliche Elternbeiträge zu gewährleisten, bestehen zurzeit keinerlei erkennbaren politischen Absichten in unserer Heimatstadt, die Deckungsquote mittels höherer Elternbeiträge zu erfüllen. Gleichzeitig positioniert sich die CDU aber auch deutlich gegen eine zunehmende Unterdeckung. Eine regelmäßige Anpassung im unteren einstelligen Prozentwert, um steigende Kosten (bspw. inflationsbedingt) zu decken, ist jedoch notwendig.
Kurz: Wir setzen uns für stabile Elternbeiträge ein, die lediglich jährlich geringfügig erhöht werden.
So sah zum Beispiel ein Antrag in der Ratssitzung am 07.11.18 die Gegenfinanzierung mittles Grundsteuer B vor. Die Annahme dieses Beschlussvorschlags hätte zur Folge gehabt, dass:
Zudem befürwortet die CDU eine kreisweit angeglichene Beitragstabelle. Würden wir hiervon abweichen, würden zusätzliche Kinder in Geilenkirchen betreut werden müssen. Bei einem entstehenden Einnahmeausfall würden die Kosten folglich sogar noch weiter steigen.
Wie zuvor bereits erläutert, trägt die gesamte Geilenkirchener Bevölkerung bereits durch die Übernahme der ca. 744.000€ (4% Differenz zur Deckungsquote nach Landesgesetzgebung + Trägeranteile) dazu bei, dass die Elternbeiträge in einem vernünftigen Maße erhoben werden. Einer weiteren Mehrbelastung Unbetroffener haben wir uns entgegengestellt.
KiTa-Betreuung ist eine kommunale Leistung, die nur mittels Elternbeiträge angeboten werden kann. Eine zusätzliche Förderung der KiTa-Betreuung durch Land und Bund, wie sie auch Schulen und Hochschulen erfahren, würden wir begrüßen.
Da die Familienfreundlichkeit im Zusammenhang mit den Beiträgen teilweise hinterfragt wird, wollen wir an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass bereits jedes zweite Kind in Geilenkirchen beitragsfrei eine KiTa besucht.
Dies ergibt sich durch die verschiedenen Beitragsbefreiungen von Leistungsempfängern (s.o.), der Geschwisterregelung (nur der höchste Beitragssatz bei mehreren Kindern wird erhoben) als auch der Beitragsbefreiung im Vorschuljahr.