Unter dem Tagesordnungspunkt „Änderung der Hauptsatzung der Stadt GK“ ging es um die Änderung der Zuwendungen für die Fraktionen, Gruppen und fraktionslose Stadtverordnete.
Bislang wird ein fester Betrag nach der Anzahl der Köpfe verteilt. Nach einem Gerichtsurteil ist dies nicht mehr zulässig und die Verwaltung hat daher eine Aufteilung der Zuwendungen in einen Sockelbetrag und in einen Anteil nach Köpfen vorgelegt.
Allerdings sollte hier der Sockelbetrag unabhängig von der Fraktionsgröße für alle gleich hoch sein. Dies hätte zu einer Benachteiligung der größeren Fraktionen und im Gegenzug zu einem enormen Zuwachs an Mitteln bei den fraktionslosen Stadtverordneten geführt.
Ein Vorschlag unseres Fraktionsvorsitzenden Max Weiler wurde letztendlich einstimmig angenommen. In diesem Vorschlag erfolgt beim Sockelbetrag ebenfalls eine Berücksichtigung der jeweiligen Fraktionsgröße. Dahinter steht die Überlegung, dass eine große Fraktion auch logischerweise höhere Aufwendungen bei den allgemeinen Kosten hat.
Bei einem weitern Tagesordnungspunkt ging es um einen Antrag der SPD-Fraktion. Die SPD wollte eine Beteiligung des Rates im sogenannten „Benehmensverfahren“. Hierbei geht es um eine Festsetzung der Höhe bezüglich der vom Kreis georderten Kreisumlage.
Normalerweise stimmen sich die Kämmerer der kreisangehörigen Kommunen mit dem Kämmerer des Kreises hierüber ab. Wenige Wochen nach dieser Abstimmung erfolgt abschließend ein Treffen der Bürgermeister mit dem Landrat.
Hier wollte die SPD zwischen den beiden vorgenannten Terminen eine Ratsentscheidung oder eine Entscheidung des HFA. Rechtlich ist dies aber nicht zulässig und im Weiteren würde es das Ansehen unseres Kämmerers in dieser Runde schädigen. Da Herr Goertz als Kämmerer der Stadt GK einen weit überdurchschnittlichen Job macht ist dieses Vorgehen nicht angebracht.
Als Kompromiß, der letztendlich einstimmig angenommen wurde, hat unser Fraktionsvorsitzende eine freiwillige Selbstverpflichtung vorgeschlagen. D.h. der Kämmerer informiert nach der Abstimmungsrunde der Kämmerer auf Kreisebene unaufgefordert den Rat bzw. die Mitglieder des HFA.