Einstimmig wurde in der letzten Sitzung des HFA den Gebührenanpassungen in den Bereichen Abwasserbeseitigung (Niederschlagswassergebühren und Schmutzwassergebühren), Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst sowie den Gebühren im Bestattungswesen zugestimmt. Lediglich bei den Niederschlagswassergebühren mit 1 ct pro qm befestigter Fläche und beim Winterdienst mit 3 ct pro Frontmeter gibt es leichte Gebührensteigerungen. Die anderen Gebühren im Bereich der Grundbesitzabgaben sinken zum Wohle der Bürger von Geilenkirchen.
Die Bestattungsgebühren werden unverändert bleiben.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hielt BM Schmitz seine Haushaltsrede. Hierzu werden traditionell die Fraktionen in der nächsten Ratssitzung am Mittwoch 13.12.2017 Stellung beziehen.
Nahezu einstimmig wurde der Spendenbeitrag für Baumspenden festgesetzt. Zukünftig wird es auch in Geilenkirchen einen „Bürgerwald“ geben der sich aus gespendeten Bäumen zusammensetzen wird. Der Baum wird inklusive Anpflanzung und Pflege rd. 100 Euro kosten.
Bei dem Tagesordnungspunkt Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende wurde entschieden, es bei der Regelung aus Dezember 2016 zu belassen und keinem Ausschussvorsitzenden eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Zu diesem Thema hat die „alte“ Landesregierung durch eine mehr als schwammige Gesetzgebung und durch Erlasse die mehr Fragen als Antworten geben die Kommunen im Regen stehen lassen.
Die „neue“ schwarz-gelbe Landesregierung hat vor kurzem mitgeteilt, dass in dieser Angelegenheit in naher Zukunft mit einer Klarstellung zu rechnen ist.
Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die politischen Gremien in Geilenkirchen dann erneut mit dieser Thematik befassen müssen.